Aktiengesellschaft I Nachfolge des Ersatzmitglieds in den Aufsichtsrat I Abbedingung gesetzlicher Mehrheitserfordernisse I zur Frage der Nichtigkeit gegen zwingendes gesetzliches Recht verstoßender satzungsändernder Beschlüsse
1. Falls die Satzung keine abweichende Regelung enthält, ist ein Ersatzmitglied regelmäßig nur für den Fall bestellt, daß das ordentliche Mitglied des Aufsichtsrats ausscheidet und die zeitlich vorausgehende Wahl eines Nachfolgers unterbleibt.
2. Soll das gesetzliche Erfordernis qualifizierter Mehrheiten für Beschlüsse der Hauptversammlung gemildert und durch die einfache Mehrheit ersetzt werden, so muß dieser Wille in der Satzung eindeutig zum Ausdruck kommen.
3. Zur Frage der Nichtigkeit satzungsändernder Beschlüsse, die gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen.
Eintrag lesen