Vereinssatzung I Regelung über die Einladung zur Mitgliederversammlung auf elektronischem Weg I virtuelle oder hybride Mitgliederversammlungen per Video oder Telefonkonferenz
1. Eine Satzungsbestimmung, die vorsieht, dass zu einer Mitgliederversammlung auf elektronischem Weg eingeladen wird und im Falle des Widerspruchs und der vollständigen Angabe der Postanschrift die Übersendung einer schriftlichen Einladung vorsieht, ist zulässig.
2. Zulässig ist ebenso eine Satzungsregelung, wonach virtuelle oder hybride Mitgliederversammlungen per Video oder Telefonkonferenz stattfinden.
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